You are currently viewing Übern­immt deine Krankenkasse deine Ernährungsberatung?

Übern­immt deine Krankenkasse deine Ernährungsberatung?

Die richtige Ernährung trägt maßge­blich zum Wohlbefind­en und zur Gesund­heit deines Kör­pers bei. Deshalb ver­mit­telt dir eine Ernährungs­ber­atung span­nende Fak­ten, die weit über das hin­aus­ge­hen, was du aus Kochbüch­ern und Ernährungsrat­ge­bern kennst.

Gesund­heit kann man essen! 

Ob aus Inter­esse an gesun­der Ernährung oder auf­grund ein­er Erkrankung: eine Ernährungs­ber­atung ist sin­nvoll, um das Bewusst­sein für die eigene Ernährung zu schär­fen und so die Gesund­heit aktiv mit zu unterstützen.

Nimm die Ver­ant­wor­tung für Deine Leben­squal­ität selb­st in die Hand! Wir berat­en und informieren auf Basis der aktuell­sten wis­senschaftlichen Erken­nt­nisse. Anstatt Ver­bote auszus­prechen, zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du ein Gefühl für eine bewusste und genussvolle Ernährungsweise entwick­elst. Im Mit­telpunkt ste­hen Deine Gesund­heit, Deine Leben­sum­stände und Deine Wünsche.

Nun aber mal But­ter bei den Fis­chen: Wer übern­immt eigentlich die Kosten für deine Ernährungsberatung?

Ernährungs­ber­atung ist eine Pri­vatleis­tung, die unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen von den geset­zlichen Krankenkassen bezuschusst wird.

Zuschuss von der geset­zlichen Krankenkasse – Voraussetzungen

Für eine Kosten­bezuschus­sung der Ernährungs­ber­atung durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeits­bescheini­gung oder Präven­tion­sempfehlung deines behan­del­nden Arztes nötig. Dazu bedarf es keines beson­deren Vor­drucks. Es kann ein Über­weisungss­chein, ein Attest oder das Muster­for­mu­lar Ärztliche Notwendigkeit” sein.

Die Krankenkasse bezuschusst die Ernährungs­ther­a­pie, sofern ein medi­zinis­ch­er Grund vor­liegt, der durch eine pro­fes­sionelle Ernährungs­ber­atung bedi­ent wer­den kann.
Vielle­icht benötigst du aber auch nur eine speziell auf deine Lebenssi­t­u­a­tion abges­timmte Ernährungs­ber­atung, zur Stärkung dein­er Gesund­heit­sres­sourcen? Auch Ernährungs­ber­atun­gen im präven­tiv­en Bere­ich kön­nen von den geset­zlichen Krankenkassen (nach § 20 SGB ) bezuschusst werden.

Du bist pri­vatver­sichert? Nimm im Vor­feld der Beratung Kon­takt zu dein­er pri­vat­en Kranken­ver­sicherung auf und erkundi­gen dich über die Möglichkeit die Ernährungs­ber­atung bezuschussen zu lassen.

Per­son­al­isierte ernährungs­ther­a­peutis­che Beratung — diese Kosten übernehmen die Krankenkassen


Ernährungs­ther­a­pie ist eine „Ergänzende Leis­tung zur Reha­bil­i­ta­tion nach § 43 SGB V (Sozialge­set­zbuch Buch V)“. Diese Leis­tun­gen kön­nen von den Krankenkassen teil­weise oder voll­ständig rück­er­stat­tet wer­den. Die Regelun­gen dies­bezüglich sind allerd­ings von Krankenkasse zu Krankenkasse unter­schiedlich. Voraus­set­zung ist, dass die Beratung von ein­er qual­i­fizierten Ernährungs­fachkraft durchge­führt wird.

QUALITÄT VON DER DU PROFITIERST! 
Als zer­ti­fizierte Diä­tas­sis­tentin­nen / Ökotrophologin­nen sind wir Part­ner aller geset­zlichen Krankenkassen. Unsere Maß­nah­men wer­den durch die Kassen gefördert — das heißt Du hast die Möglichkeit dir für Deine Gesund­heit die finanzielle Unter­stützung dein­er Krankenkasse zu sich­ern.
Auch die pri­vat­en Krankenkassen erken­nen unsere Qual­i­fika­tion an. Ob eine Kostenüber­nahme durch eine pri­vate Krankenkasse erfol­gen kann, ist vom Ver­sicherungstarif abhängig und wird indi­vidu­ell geprüft. 
Die Ernährungs­ther­a­pie für Beamte und Pen­sionäre von Bund, Land Nor­drhein-West­falen und Kom­munen in NRW ist beihilfefähig. 

Zuschuss beantra­gen – So geht’s

Fol­gende Vorge­hensweise hat sich bewährt:

Am besten reichst Du vor der Beratung fol­gende drei For­mu­la­re bei dein­er Krankenkasse ein, um die Kosten zu klären:

1.Antrag auf Kostenerstattung

– für die Krankenkasse (Diesen kannst du HIER herunterladen.)

2. Koste­nauf­stel­lung 

- für die Krankenkasse (Diese kannst du HIER für Krefeld/ Meer­busch und HIER für Düs­sel­dorf herunterladen.)

Falls deine Krankenkasse einen Kosten­vo­ran­schlag benötigt, erstellen wir ihn gern nach unserem unverbindlichen Informationsgespräch.

3. Kopie der ärztliche Notwendigkeits­bescheini­gung oder Präventionsempfehlung 

(Diese kannst du HIER herun­ter­laden.)

Lasse dir die ärztliche Notwendigkeits­bescheini­gung oder Präven­tion­sempfehlung von deinem Arzt aus­füllen und unter­schreiben. Mache dir eine Kopie von der aus­ge­füll­ten ärztlichen Verord­nung (Wir benöti­gen eine Kopie, das Orig­i­nal ist für die Krankenkasse.)

»> Du erhältst eine schriftliche Auskun­ft, in welch­er Höhe sich deine Krankenkasse an den Kosten für die Beratung beteiligt.

Die  Kopie der „ärztlichen Notwendigkeits­bescheini­gung“, gegebe­nen­falls die vom Arzt beigelegten Unter­la­gen und die aus­ge­füllte „Anmel­dung zur Ernährungs­ber­atung“ kannst du HIER hochladen oder zum ersten Beratung­ster­min mitbringen.

Wir unter­stützen dich gerne und helfen dir bei den nöti­gen Formalitäten!

Dein Weg zu uns:
Du hast Inter­esse an ein­er präven­tiv­en oder ernährungs­ther­a­peutis­chen Einzel­ber­atung? Dann kon­tak­tiere uns gern per E‑Mail oder Tele­fon (01771407004).

WhatsApp 
Facebook 
LinkedIn 

Schreibe einen Kommentar