Informationen für Neupatienten
Die wichtigsten Informationen für den zeitnahen Start einer präventiven oder ernährungstherapeutischen Einzelberatung:
Ernährungsberatung ist eine Privatleistung, die unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wird.
Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse – Voraussetzungen
Für eine Kostenbezuschussung der Ernährungsberatung durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Präventionsempfehlung deines behandelnden Arztes nötig. Dazu bedarf es keines besonderen Vordrucks. Es kann ein Überweisungsschein, ein Attest oder das Musterformular „Ärztliche Notwendigkeit” sein.
Die Krankenkasse bezuschusst die Ernährungstherapie, sofern ein medizinischer Grund vorliegt, der durch eine professionelle Ernährungsberatung bedient werden kann.
Vielleicht benötigst du aber auch nur eine speziell auf deine Lebenssituation abgestimmte Ernährungsberatung, zur Stärkung deiner Gesundheitsressourcen? Auch Ernährungsberatungen im präventiven Bereich können von den gesetzlichen Krankenkassen (nach § 20 SGB ) bezuschusst werden.
Informationen für die Arztpraxis