Infor­ma­tio­nen für Neupatienten

Die wichtig­sten Infor­ma­tio­nen für den zeit­na­hen Start ein­er präven­tiv­en oder ernährungs­ther­a­peutis­chen Einzelberatung:

Ernährungs­ber­atung ist eine Pri­vatleis­tung, die unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen von den geset­zlichen Krankenkassen bezuschusst wird.

Zuschuss von der geset­zlichen Krankenkasse – Voraussetzungen

Für eine Kosten­bezuschus­sung der Ernährungs­ber­atung durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeits­bescheini­gung oder Präven­tion­sempfehlung deines behan­del­nden Arztes nötig. Dazu bedarf es keines beson­deren Vor­drucks. Es kann ein Über­weisungss­chein, ein Attest oder das Muster­for­mu­lar Ärztliche Notwendigkeit” sein.

Die Krankenkasse bezuschusst die Ernährungs­ther­a­pie, sofern ein medi­zinis­ch­er Grund vor­liegt, der durch eine pro­fes­sionelle Ernährungs­ber­atung bedi­ent wer­den kann.
Vielle­icht benötigst du aber auch nur eine speziell auf deine Lebenssi­t­u­a­tion abges­timmte Ernährungs­ber­atung, zur Stärkung dein­er Gesund­heit­sres­sourcen? Auch Ernährungs­ber­atun­gen im präven­tiv­en Bere­ich kön­nen von den geset­zlichen Krankenkassen (nach § 20 SGB ) bezuschusst werden.

 

Machen Sie jet­zt den ersten Schritt und laden Sie sich die ärztliche Notwendigkeits­bescheini­gung herunter.

Kosten­zuschuss beantra­gen, Ablauf und Tipps zur Beantragung:

 

Antrag auf Kostenzuschuss:

Anam­ne­se­bo­gen:

Anmel­dung zur Ernährungsberatung:

 

Koste­nauf­stel­lung für die Stan­dorte Krefeld und Meerbusch:

Koste­nauf­stel­lung für den Stan­dort Düsseldorf:

Info für Beihilfeberechtigte:


Infor­ma­tio­nen für die Arzt­prax­is

 

Laden Sie hier Ihre eige­nen Doku­mente wie ärztliche Atteste hoch