Die richtige Ernährung trägt maßgeblich zum Wohlbefinden und zur Gesundheit deines Körpers bei. Deshalb vermittelt dir eine Ernährungsberatung spannende Fakten, die weit über das hinausgehen, was du aus Kochbüchern und Ernährungsratgebern kennst.
Gesundheit kann man essen!
Ob aus Interesse an gesunder Ernährung oder aufgrund einer Erkrankung: eine Ernährungsberatung ist sinnvoll, um das Bewusstsein für die eigene Ernährung zu schärfen und so die Gesundheit aktiv mit zu unterstützen.
Nimm die Verantwortung für Deine Lebensqualität selbst in die Hand! Wir beraten und informieren auf Basis der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Anstatt Verbote auszusprechen, zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du ein Gefühl für eine bewusste und genussvolle Ernährungsweise entwickelst. Im Mittelpunkt stehen Deine Gesundheit, Deine Lebensumstände und Deine Wünsche.
Nun aber mal Butter bei den Fischen: Wer übernimmt eigentlich die Kosten für deine Ernährungsberatung?
Ernährungsberatung ist eine Privatleistung, die unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wird.
Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse – Voraussetzungen
Für eine Kostenbezuschussung der Ernährungsberatung durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Präventionsempfehlung deines behandelnden Arztes nötig. Dazu bedarf es keines besonderen Vordrucks. Es kann ein Überweisungsschein, ein Attest oder das Musterformular „Ärztliche Notwendigkeit” sein.
Die Krankenkasse bezuschusst die Ernährungstherapie, sofern ein medizinischer Grund vorliegt, der durch eine professionelle Ernährungsberatung bedient werden kann.
Vielleicht benötigst du aber auch nur eine speziell auf deine Lebenssituation abgestimmte Ernährungsberatung, zur Stärkung deiner Gesundheitsressourcen? Auch Ernährungsberatungen im präventiven Bereich können von den gesetzlichen Krankenkassen (nach § 20 SGB ) bezuschusst werden.
Du bist privatversichert? Nimm im Vorfeld der Beratung Kontakt zu deiner privaten Krankenversicherung auf und erkundigen dich über die Möglichkeit die Ernährungsberatung bezuschussen zu lassen.
Personalisierte ernährungstherapeutische Beratung — diese Kosten übernehmen die Krankenkassen
Ernährungstherapie ist eine „Ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach § 43 SGB V (Sozialgesetzbuch Buch V)“. Diese Leistungen können von den Krankenkassen teilweise oder vollständig rückerstattet werden. Die Regelungen diesbezüglich sind allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Voraussetzung ist, dass die Beratung von einer qualifizierten Ernährungsfachkraft durchgeführt wird.
QUALITÄT VON DER DU PROFITIERST!
Als zertifizierte Diätassistentinnen / Ökotrophologinnen sind wir Partner aller gesetzlichen Krankenkassen. Unsere Maßnahmen werden durch die Kassen gefördert — das heißt Du hast die Möglichkeit dir für Deine Gesundheit die finanzielle Unterstützung deiner Krankenkasse zu sichern.
Auch die privaten Krankenkassen erkennen unsere Qualifikation an. Ob eine Kostenübernahme durch eine private Krankenkasse erfolgen kann, ist vom Versicherungstarif abhängig und wird individuell geprüft.
Die Ernährungstherapie für Beamte und Pensionäre von Bund, Land Nordrhein-Westfalen und Kommunen in NRW ist beihilfefähig.
Zuschuss beantragen – So geht’s
Folgende Vorgehensweise hat sich bewährt:
Am besten reichst Du vor der Beratung folgende drei Formulare bei deiner Krankenkasse ein, um die Kosten zu klären:
1.Antrag auf Kostenerstattung
– für die Krankenkasse (Diesen kannst du HIER herunterladen.)
2. Kostenaufstellung
- für die Krankenkasse (Diese kannst du HIER für Krefeld/ Meerbusch und HIER für Düsseldorf herunterladen.)
Falls deine Krankenkasse einen Kostenvoranschlag benötigt, erstellen wir ihn gern nach unserem unverbindlichen Informationsgespräch.
3. Kopie der ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Präventionsempfehlung
(Diese kannst du HIER herunterladen.)
Lasse dir die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Präventionsempfehlung von deinem Arzt ausfüllen und unterschreiben. Mache dir eine Kopie von der ausgefüllten ärztlichen Verordnung (Wir benötigen eine Kopie, das Original ist für die Krankenkasse.)
»> Du erhältst eine schriftliche Auskunft, in welcher Höhe sich deine Krankenkasse an den Kosten für die Beratung beteiligt.
Die Kopie der „ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“, gegebenenfalls die vom Arzt beigelegten Unterlagen und die ausgefüllte „Anmeldung zur Ernährungsberatung“ kannst du HIER hochladen oder zum ersten Beratungstermin mitbringen.